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patentrecht:einreichung_in_elektronischer_form

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 +====== Einreichung in elektronischer Form ======
  
 +<note>
 +**§ 9 (10) PatV, § 10 (4) PatV, § 13 (4) PatV**
 +
 +Bei Einreichung //[der [[Patentansprüche]], der [[Beschreibung der Erfindung|Beschreibung]] und der [[Zusammenfassung]]]// in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
 +</note>
 +
 +
 +<note>
 +**§ 10 (4) PatV**
 +
 +Bei [[Einreichung in elektronischer Form]] ist eine Datei entsprechend den vom [[Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
 +</note>
 +
 +<note>
 +** § 11 (5) PatV**
 +
 +Eine Einreichung der Anmeldung in elektronischer Form per E-Mail ist //[bei Nukleotid- und Aminosäuresequenzen]// nur möglich, wenn die Anmeldung mit Sequenzprotokoll die für das Übertragungsverfahren zulässige Dateigröße nicht überschreiten würde.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
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