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patentrecht:auskunftsanspruch

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patentrecht:auskunftsanspruch [2023/07/25 08:23] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1patentrecht:auskunftsanspruch [2024/01/08 12:32] (aktuell) ne
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 Dient der Anspruch der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, der nach § 141 Satz 2 PatG in Verbindung mit § 852 Satz 1 BGB beschränkt ist, kommt es daher darauf an, welche Angaben für dessen Ausübung erforderlich und dem Schuldner möglich und zumutbar sind.((BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16 - Spannungsversorgungsvorrichtung)) Dient der Anspruch der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, der nach § 141 Satz 2 PatG in Verbindung mit § 852 Satz 1 BGB beschränkt ist, kommt es daher darauf an, welche Angaben für dessen Ausübung erforderlich und dem Schuldner möglich und zumutbar sind.((BGH, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16 - Spannungsversorgungsvorrichtung))
  
 +Die § 140b PatG zu Grunde liegende Wertung ist auf einen Anspruch auf Rechnungslegung über  
 +die Nutzung einer zu Unrecht zum Patent angemeldeten Erfindung nicht übertragbar. ((BGH, Urteil vom 14. November 2023 - X ZR 75/21 - Kunststoffsack))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
patentrecht/auskunftsanspruch.1690273436.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1