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— | patentrecht:arzneimittel [2023/07/25 08:24] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Arzneimittel ====== | ||
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+ | Die Verabreichung einer für die Behandlung einer bestimmten Krankheit vorgesehenen Medizin als solche ist ein [[http:// | ||
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+ | Ist eine dem Patentschutz nicht zugängliche Dosierungsempfehlung eines von mehreren Merkmalen eines Patentanspruches, | ||
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+ | Die Verwendung einer chemischen Verbindung zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung einer bestimmten Krankheit ist unabhängig von der Art der Krankheit - hier psychotische Störungen - nicht mehr neu, wenn der Fachmann einer Vorveröffentlichung die anhand üblicher in vitro und/oder Tierversuche belegte Eignung dieser chemischen Verbindung zur Behandlung der betreffenden Krankheit entnehmen kann. Der Nachweis der Erzeugung eines therapeutischen Effekts am Menschen durch klinische Versuche oder gar das Ergebnis abgeschlossener klinischer Versuche ist keine Voraussetzung für die Neuheitsschädlichkeit einer Vorveröffentlichung.((BPatG, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Chemische Verbindungen]] |
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