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markenrecht:zulassungsfreie_rechtsbeschwerde

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markenrecht:zulassungsfreie_rechtsbeschwerde [2023/07/25 08:27] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1markenrecht:zulassungsfreie_rechtsbeschwerde [2023/08/02 06:53] (aktuell) – [Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde] mfreund
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 Dem Erfordernis einer Begründung ist daher schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt.((BGH, GRUR 2009, 992 Rn. 25 - Schuhverzierung, mwN)) Dem Erfordernis einer Begründung ist daher schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt.((BGH, GRUR 2009, 992 Rn. 25 - Schuhverzierung, mwN))
 +
 +Die Unterlassung einer an sich gebotenen Zulassung der Rechtsbeschwerde stellt keinen Begründungsmangel dar und kann deshalb nicht mit Erfolg gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde angegriffen
 +werden. Gegen eine nicht gerechtfertigte Unterlassung der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist allein die Verfassungsbeschwerde mit der Begründung der Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes eröffnet.((BGH, Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22 - Silver Horse/Power Horse))
  
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