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markenrecht:widerspruch_und_antrag_auf_loeschung_aufgrund_einer_international_registrierten_marke

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markenrecht:widerspruch_und_antrag_auf_loeschung_aufgrund_einer_international_registrierten_marke [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1markenrecht:widerspruch_und_antrag_auf_loeschung_aufgrund_einer_international_registrierten_marke [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Widerspruch und Antrag auf Löschung aufgrund einer international registrierten Marke ======
  
 +
 +
 +<note>
 +**§ 116 (1) MarkenG**
 +
 +Wird aufgrund einer international registrierten [[Marken|Marke]] [[Widerspruch]] gegen die [[Eintragung einer Marke]] erhoben, so ist § 43 Abs. 1 [-> [[Nichtbenutzungseinrede]]] mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle des Tages der Eintragung der in § 115 Abs. 2 [-> [[Nachträgliche Schutzentziehung]]] bezeichnete Tag tritt.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 107 - 118 MarkenG -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen]] \\
 +§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) -> [[Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken]] \\
 +MarkenG -> [[Markengesetz]] \\
 +[[Markenrecht]] \\