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markenrecht:widerspruch_gegen_eine_international_registrierte_marke
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Widerspruch gegen eine international registrierte Marke

§ 114 des MarkenG regelt den Widerspruchsprozess gegen international registrierte Marken.

§ 114 Abs. 1 MarkenG → Veröffentlichung international registrierter Marken
Bestimmt die Veröffentlichung international registrierter Marken.

§ 114 Abs. 2 MarkenG → Fristbeginn für Widerspruch gegen international registrierte Marken
Legt den Fristbeginn für Widerspruch gegen international registrierte Marken fest.

§ 114 Abs. 3 MarkenG → Schutzverweigerung statt Löschung der Eintragung
Regelt die Schutzverweigerung statt Löschung der Eintragung.

siehe auch

§§ 107 - 118 MarkenG → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen

§§ 107 - 125i MarkenG (Teil 5) → Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Gemeinschaftsmarken

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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