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markenrecht:veroeffentlichung_der_eintragung_der_marke

Veröffentlichung der Eintragung der Marke

§ 41 des Markengesetzes (MarkenG) entspricht die Anmeldung den Erfordernissen, wird die Marke ins Register eingetragen und die Eintragung veröffentlicht.

§ 41 S. 1 MarkenG → Eintragung der Marke

siehe auch

§§ 32 - 44 MarkenG → Eintragungsverfahren
Behandelt das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der EU-Verordnung.

§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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