Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:verminderte_kennzeichnungskraft

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
markenrecht:verminderte_kennzeichnungskraft [2022/08/30 08:42] mfreundmarkenrecht:verminderte_kennzeichnungskraft [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Verminderte Kennzeichnungskraft ======
  
 +-> [[Schwächung der Kennzeichnungskraft durch Drittmarken]] \\
 +
 +
 +Für eine verminderte Kennzeichnungskraft kann sprechen:
 +
 +  * //Schwächung durch eine Vielzahl ähnlicher Drittmarken//: Grundsätzlich können nur benutzte Drittmarken die Kennzeichnungskraft einer Marke beeinflussen.((ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS - und 898, 899 - defacto))
 +  
 +  * Umwandlung zur Gattungsbezeichnung (§ 49 II Nr. 1 MarenG)((BPatG, Beschl. vom 22.2.2005 - 33 W (pat) 74/03))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Kennzeichnungskraft]]