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markenrecht:verlaengerung

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markenrecht:verlaengerung [2022/06/17 07:38] – [Verlängerung] mfreundmarkenrecht:verlaengerung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Verlängerung ======
  
 +§ 37 MarkenV -> [[Verlängerung durch Gebührenzahlung]] \\
 +§ 38 MarkenV -> [[Antrag auf teilweise Verlängerung]] \\
 +
 +Das beliebig oft verlängerbare [[Markenrecht]] ist zeitlich unbegrenzt, während Monopolstellungen in der Regel keinen dauernden Bestand haben [§ 16 (1) S. 1 PatG -> [[Patentrecht:Schutzdauer]], ...].((BPatG, Beschl. v. 22. Februar 2022 - 28 W (pat) 507/21)) 
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Markenrecht]]