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markenrecht:verkehrsgeltung_einer_farbmarke [2021/08/19 08:58] – mfreund | markenrecht:verkehrsgeltung_einer_farbmarke [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Verkehrsgeltung einer Farbmarke ====== | ||
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+ | § 8 (3) MarkenG -> [[Verkehrsdurchsetzung einer Farbmarke]] | ||
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+ | Hohe Anforderungen [an die [[Verkehrsgeltung]]] werden auch an [[abstrakte Farbmarken]] gestellt, die eine äußert gering einzustufende originäre Unterscheidungskraft ausweisen.((BGH GRUR 1997, 754 - grau/ | ||
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+ | Der Erwerb von Verkehrsgeltung eines Farbzeichens als Marke setzt nur voraus, dass das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts dient und nicht - darüber hinaus - als " | ||
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+ | Die markenmäßige Verwendung einer abstrakten Farbe erfordert nicht notwendig deren Benutzung in Alleinstellung. Ein Zeichen kann infolge der Benutzung als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in Verbindung mit anderen Zeichen [[Verkehrsgeltung]] erlangen.((BGH, | ||
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+ | Etwas anderes gilt nur, wenn die Farbe durch herkömmliche Herkunftshinweise in den Hintergrund gedrängt wird.((BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20 - Goldhase III; m.V.a. BGH, GRUR 2015, 1012 Rn. 32 - Nivea-Blau). Davon kann bei einem Zuordnungsgrad von 70% allein aufgrund des abstrakten Farbzeichens nicht ausgegangen werden.((BGH, | ||
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+ | Aus der Bekanntheit von in einer bestimmten Farbe gestalteten Produkten folgt nicht notwendig, dass die Produktaufmachung in gleichem Umfang als Herkunftshinweis aufgefasst wird. Gleichwohl kann aus dem Umstand, dass ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den beanspruchten Goldton isoliert einem bestimmten Unternehmen zuordnet, grundsätzlich auf die Bekanntheit der Farbe auch als Herkunftshinweis geschlossen werden.((BGH, | ||
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+ | Bei Farbmarkenuntersuchungen gibt es nur einen einzigen Stimulus, der die Assoziation der Befragten beeinflusst, | ||
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+ | Die Befragten müssen die Farbe von sich aus erkennen und einem Unternehmen zuordnen. Das wird nur dann der | ||
+ | Marktführer auf dem betreffenden Gebiet der Waren und Dienstleistungen sein, wenn dieses Unternehmen für die Befragten eine so starke (Farb-)Marktposition erlangt hat, dass sie in diesem Bereich zur Assoziation "Farbe = Unternehmen/ | ||
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+ | Dem steht nicht entgegen, dass es bei Gestaltungselementen, | ||
+ | Verbindung bringt, ohne darin einen Herkunftshinweis zu erblicken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - I ZR 57/08, GRUR 2011, 148 Rn. 33 = WRP 2011, 230 - Goldhase II). Diese Voraussetzungen liegen bei Zeichen, die aus konturlosen | ||
+ | Farben bestehen, regelmäßig nicht vor.((BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20 - Goldhase III)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 4 Nr. 2 MarkenG -> [[Verkehrsgeltung]] \\ | ||
+ | § 8 (3) MarkenG -> [[Verkehrsdurchsetzung]] \\ | ||
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