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markenrecht:unterrichtung_der_kommission

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 +====== Unterrichtung der Kommission ======
  
 +<note>
 +**§ 123 MarkenG**
 +
 +Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die [[Unionsmarkengerichte]] erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz mit.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 119 ff MarkenG -> [[Unionsmarken]] \\