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markenrecht:produktmarke
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Produktmarke

Der Erwerb von Verkehrsgeltung eines Farbzeichens als Marke setzt nur voraus, dass das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts dient und nicht - darüber hinaus - als „Hausfarbe“ für sämtliche oder zahlreiche Produkte des Unternehmens und damit produktlinienübergreifend verwendet wird.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20 - Goldhase III
markenrecht/produktmarke.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

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