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markenrecht:nachtraegliche_schutzentziehung_wegen_mangelnder_benutzung

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 +====== Nachträgliche Schutzentziehung wegen mangelnder Benutzung ======
 +
 +<note>
 +**§ 115 (2) MarkenG**
 +
 +Im Falle des Antrags oder der Klage auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 oder § 55 wegen mangelnder Benutzung tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist,
 +
 +1. der Tag, an dem das Schutzerstreckungsverfahren abgeschlossen wurde, oder
 +
 +2. der Tag, an dem die Frist des Artikels 5 Absatz 2a des Protokolls zum Madrider Markenabkommen abgelaufen ist, sofern bis zu diesem Zeitpunkt dem Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum weder eine Mitteilung über die Schutzbewilligung noch eine Mitteilung über die vorläufige Schutzverweigerung zugegangen ist.   
 +</note>
 +
 +§ 115 (1) MarkenG -> [[Schutzentziehung]]
 +
 +§ 26 MarkenG -> [[Rechtserhaltende Benutzung]]
 +
 +
 +Einer IR-Marke wird auf Antrag wegen Verfalls der Schutz entzogen, wenn die Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nach einem der in § 115 Abs. 2 MarkenG genannten Stichtage nicht gemäß § 26 MarkenG benutzt worden ist [§ 26 MarkenG -> [[Rechtserhaltende Benutzung]]].((BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13 - STAYER))
 +
 +Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der [[Löschungsklage]] trifft den Kläger.((BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13 - STAYER; m.V.a. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD; vgl. Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 55 Rn. 28; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 55 Rn. 12))
 +
 +Den Beklagten einer Löschungsklage kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine prozessuale Erklärungspflicht treffen. Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären.((BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13 - STAYER
 +; m.V.a. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 19 - LOTTOCARD; BGH, Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 115 MarkenG -> [[Nachträgliche Schutzentziehung]]