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markenrecht:markenverletzung

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 +====== Markenverletzung ======
  
 +§ 14 (2) Nr. 1 MarkenG -> [[Verbot identischer Benutzung]] \\
 +§ 14 (2) Nr. 2 MarkenG -> [[Verbot verwechselbarer Benutzung]]  \\
 +§ 14 (2) Nr. 3 MarkenG -> [[Bekanntheitsschutz]] 
 +
 +§§ 14, 15 MarkenG -> [[Unterlassungsanspruch]]  \\
 +§§ 14, 15 MarkenG -> [[Schadensersatzanspruch]] \\
 +§ 18 MarkenG -> [[Vernichtungsanspruch]] \\
 +§ 19 MarkenG -> [[Auskunftsanspruch]] \\
 +§ 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB -> [[Ersatzanspruch]] 
 +
 +§ 24 (1) MarkenG -> [[Erschöpfung]] \\
 +
 +-> [[Rechte des Markeninhabers]] \\
 +-> [[Ansprüche des Markeninhabers gegen den Verletzer]] \\
 +-> [[Einwände gegen den Vorwurf der Markenverletzung]] \\
 +-> [[Markenmäßige Benutzung]] \\
 +-> [[Sorgfaltspflicht des Einkäufers der Markenware]] \\
 +-> [[Transit markengeschützter Waren]] \\
 +-> [[Export von markengeschützten Waren]] \\
 +-> [[Verletzung durch einen Beauftragten]] \\
 +-> [[Verletzungsverfahren]] \\
 +-> [[Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung]] \\
 +-> [[Aussetzung des Verletzungsverfahrens]] \\
 +-> [[:Überprüfungs- und Überlegungsfrist]] \\
 +
 +Eine Verletzungshandlung nach § 14 Abs. 2 MarkenG kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die angegriffene Bezeichnung oder Gestaltungsform [[Markenmäßige Benutzung|markenmäßig verwendet]] wird, also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient.
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Rechte des Markeninhabers]] \\
 +-> [[Schutzbereich der Marke]] \\