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markenrecht:gm:frist_fuer_die_klage_beim_gerichtshof

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markenrecht:gm:frist_fuer_die_klage_beim_gerichtshof [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Frist für die Klage beim Gerichtshof ======
  
 +<note>
 +**Artikel 63 (5) GVO**
 +
 +Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung der Beschwerdekammer beim Gerichtshof einzulegen.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Klage beim Gerichtshof]]