Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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→ Gegenstandswert des markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahrens
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem Streit über die Entziehung des Schutzes einer international registrierten Marke für Deutschland ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke.1)
Eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 Euro für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit entspricht im Regelfall billigem Ermessen; nichts anderes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Schutzentziehungsstreit.2)
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