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markenrecht:gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen

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markenrecht:gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen [2024/01/22 16:30] nemarkenrecht:gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen [2024/01/29 16:56] (aktuell) ne
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 Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten  Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten 
 Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden ((BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris  Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden ((BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris 
-Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils m.w.N.)). +Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils m.w.N.)) ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom)). 
  
-Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ((EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?])) ((BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II)).  +Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ((EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?])) ((BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II)) ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom)).  
  
-Fasst der Verkehr das aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken  +Fasst der Verkehr das aus dem [[Markenrecht:Markenfähigkeit des Namens eines Bauwerks|Namen einer Sehenswürdigkeit]] - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken  
-oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ((Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein])). +oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ((Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein])). ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
   * [[Unterscheidungskraft]]   * [[Unterscheidungskraft]]
markenrecht/gebraeuchliche_woerter_oder_wendungen.1705941003.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/01/22 16:30 von ne