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markenrecht:firma

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 +====== Firma ======
 +
 +Eine Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB).((BPatG, Beschl. v. 7. Juli 2022 - 30 W (pat) 558/20))
 +
 +Schutzobjekte: 
 +
 +Es wird der gesamte Name einer Firmenbezeichnung geschützt. 
 +
 +Taugliche Namensträger von Unternehmenskennzeichen sind:
 +
 +  * natürliche Personen 
 +  * juristische Personen jeglicher Art, d.h. des privaten wie öffentlichen Rechts 
 +  * eingetragene Vereine ((BGH GRUR 1994/844 'Rotes Kreuz'))
 +  * Universitäten als Körperschaften (BGH GRUR 1993/151 'Universitätsemblem'
 +  * Parteien (BGH GRUR 1979/265 ?Falsch ziziert?
 +
 +Für die Schutzfähigkeit des Unternehmenskennzeichens kommt es nicht auf die Rechtsfähigkeit des Trägers an.((BGH GRUR 1988/560 'Christopherus-Stiftung')). Es genügt eine Organisationsform mit dauerhafter Verselbständigung.
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 5 (2) S. 1 MarkenG -> [[Unternehmenskennzeichen]] \\
 +§ 5 (2) S. 1, 1. Alt MarkenG -> [[Geschäftsname]] \\
 +§ 5 (2) S. 1, 3. Alt MarkenG -> [[Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens]] \\
 +§ 5 (2) S. 2 MarkenG -> [[Geschäftsabzeichen]] \\
 +
 +§§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\