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+ | ====== Ausnahmevermerk ====== | ||
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+ | Der Ausnahmevermerk wird auch [[Disclaimer]] genannt. | ||
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+ | Ein Ausnahmevermerk, | ||
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+ | Anzuerkennen sind nicht den Schutzumfang erweiternde Änderungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, | ||
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+ | Nicht zulässig ist die Angabe, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ein bestimmtes Merkmal nicht aufweisen((vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 114 - Postkantoor; | ||
+ | Eine solche Praxis würde zu Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes führen. Dritte – insbesondere Konkurrenten – wären im Allgemeinen nicht darüber informiert, dass sich bei bestimmten Waren oder | ||
+ | Dienstleistungen der durch die Marke verliehene Schutz nicht auf diejenigen Waren oder Dienstleistungen erstreckt, die ein bestimmtes Merkmal aufweisen, und könnten so dazu veranlasst werden, bei der Beschreibung ihrer eigenen Produkte auf die Verwendung der Zeichen oder Angaben zu verzichten, aus denen die Marke besteht und die dieses Merkmal beschreiben.((BPatG, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen]] | ||
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