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markenrecht:auslaendische_prioritaet

Ausländische Priorität

§ 34 des MarkenG regelt die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung.

§ 34 Abs. 1 MarkenG → Priorität nach Staatsverträgen
Regelt Priorität nach Staatsverträgen, inkl. Dienstleistungen.

§ 34 Abs. 2 MarkenG → Priorität ohne Staatsvertrag
Regelt Priorität ohne Staatsvertrag bei vergleichbarem Recht.

§ 34 Abs. 3 MarkenG → Verfahren zur Inanspruchnahme der Priorität
Bestimmt Verfahren und Fristen zur Prioritätsinanspruchnahme.

siehe auch

§§ 32 - 44 MarkenG → Eintragungsverfahren
Behandelt das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der EU-Verordnung.

§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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