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markenrecht:artbedingte_warenformen

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 +====== Artbedingte Warenformen ======
  
 +<note>
 +**§ 3 (2) Nr. 1 MarkenG**
 +
 +Dem [[Markenschutz]] nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, [...]
 +</note>
 +
 +§ 3 (1) -> [[Warenformmarken]] (Definition) \\
 +§ 3 (2) -> [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]] \\
 +§ 3 (2) Nr. 2 -> [[Technisch bedingte Warenformen]] \\
 +§ 3 (2) Nr. 3 -> [[Wertbedingte Warenformen]] \\
 +
 +§§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\
 +§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\
 +
 +Einzelne mögliche Verwendungsformen eines Zeichens können nicht die Annahme begründen, das Zeichen bestehe ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form.((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis))
 +
 +kritisch: [[Warenformmarken]] und [[Verpackungsformmarken]]
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\
 +§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\
 +MarkenG -> [[Markengesetz]] \\
 +  * [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]]====== Artbedingte Warenformen ======
 +
 +<note>
 +**§ 3 (2) Nr. 1 MarkenG**
 +
 +Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist.
 +</note>
 +
 +§ 3 (1) -> [[Warenformmarken]] (Definition) \\
 +§ 3 (2) -> [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]] \\
 +§ 3 (2) Nr. 2 -> [[Technisch bedingte Warenformen]] \\
 +§ 3 (2) Nr. 3 -> [[Wertbedingte Warenformen]] \\
 +
 +§§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\
 +§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\
 +
 +Einzelne mögliche Verwendungsformen eines Zeichens können nicht die Annahme begründen, das Zeichen bestehe ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form.((BGH, Beschl. v. 24. April 2008 - I ZB 21/06 - Marlene-Dietrich-Bildnis))
 +
 +kritisch: [[Warenformmarken]] und [[Verpackungsformmarken]]
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 +
 +===== siehe auch =====
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 +§§ 3 - 6 MarkenG -> [[Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang]] \\
 +§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) -> [[Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz]] \\
 +MarkenG -> [[Markengesetz]] \\
 +  * [[Freihaltebedürfnis an Produktformen]]