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markenrecht:agentenmarke

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Agentenmarke

§ 11 MarkenG

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist.

Voraussetzung: Die Nichtberechtigung des Agenten zur Markenanmeldung muß nachgewiesen werden, nicht aber dessen Bösgläubigkeit.

Agent ist z.B. der Vertragshändler.

markenrecht/agentenmarke.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1