Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Art. 73 der DSGVO regelt die Wahl und Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.
Art. 73 Abs. 1 DSGVO → Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
Bestimmt die Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden durch den Ausschuss.
Art. 73 Abs. 2 DSGVO → Amtszeit und Wiederwahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden
Legt die Amtszeit und die Möglichkeit der Wiederwahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden fest.
DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
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