Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

internetrecht:verfahrensweise

finanzcheck24.de

Verfahrensweise

Art. 72 (1) DSGVO

Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.

Art. 72 (2) DSGVO

Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.

siehe auch

internetrecht/verfahrensweise.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/01 10:49 von areichelt