Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


internetrecht:verarbeitung_unter_der_aufsicht_des_verantwortlichen_oder_des_auftragsverarbeiters
KIerzeugt oder bearbeitet

Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

§Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) → KAPITEL IV: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter → Abschnitt 1: Allgemeine Pflichten → Art. 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Art. 29 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind.

siehe auch

internetrecht/verarbeitung_unter_der_aufsicht_des_verantwortlichen_oder_des_auftragsverarbeiters.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge