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internetrecht:verantwortlichkeit_des_diensteanbieters_fuer_eigene_informationen

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Verantwortlichkeit des Diensteanbieters für eigene Informationen

§ 7 (1) TMG

Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

siehe auch

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