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internetrecht:telemediennutzer

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 +====== Telemediennutzer ======
  
 +<note>
 +**§ 2 Nr. 3 TMG (Nutzer)**
 +
 +Im Sinne dieses Gesetzes ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.
 +
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Dienstanbieter]] \\
 +
 +TMG -> [[Telemediengesetz]] \\