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internetrecht:telemediennutzer
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Telemediennutzer

§ 2 Nr. 3 TMG (Nutzer) a.F.

Im Sinne dieses Gesetzes ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.

siehe auch

internetrecht/telemediennutzer.txt · Zuletzt geändert: von migration

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