Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Art. 15 DSGVO ist auch auf Verarbeitungsvorgänge anwendbar, die vor dem 25. Mai 2018 durchgeführt wurden, sofern das Auskunftsersuchen nach diesem Zeitpunkt gestellt wurde.1)
DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
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