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internetrecht:informationspflicht_wenn_die_personenbezogenen_daten_nicht_bei_der_betroffenen_person_erhoben_wurden

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 a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
  
-b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f  [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]] beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden,+b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]] beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden,
  
 c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit, c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit,
  
-d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a  [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]]  oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a  [-> [[Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]]] beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird,+d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]]  oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a [-> [[Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]]] beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird,
  
 e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
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