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internetrecht:auskunftsrecht_der_betroffenen_person [2023/08/01 10:08] – angelegt areichelt | internetrecht:auskunftsrecht_der_betroffenen_person [2023/08/03 08:34] (aktuell) – areichelt | ||
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g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, | g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, | ||
- | h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß [[Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling|Artikel 22 Absätze 1 und 4]] und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. | + | h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß |
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**Art. 15 (2) DSGVO** | **Art. 15 (2) DSGVO** | ||
- | Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, | + | Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, |
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**Art. 15 (3) DSGVO** | **Art. 15 (3) DSGVO** | ||
- | < | + | Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, |
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