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internetrecht:aufgaben_des_vorsitzes
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Aufgaben des Vorsitzes

Art. 74 der DSGVO regelt die Aufgaben des Vorsitzes des Ausschusses.

Art. 74 Abs. 1 DSGVO → Aufgaben des Vorsitzes des Ausschusses
Beschreibt die Aufgaben des Vorsitzes des Ausschusses.

Art. 74 Abs. 2 DSGVO → Aufteilung der Aufgaben zwischen Vorsitzendem und Stellvertretern
Legt fest, dass der Ausschuss die Aufgabenverteilung in der Geschäftsordnung bestimmt.

siehe auch

internetrecht/aufgaben_des_vorsitzes.txt · Zuletzt geändert: von migration

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