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d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, | d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, | ||
- | e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen. | + | e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 [-> [[Vorherige Konsultation]]], und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen. |
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