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grundrecht:subsidiaritaet_der_verfassungsbeschwerde

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 +====== Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ======
  
 +Nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten [-> [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht]]] ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten [[Grundrechtsverletzung]] zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.((BGH, Beschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, NJW-RR 2018, 404 Rn. 8 mwN))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Grundrechtsverletzung]]