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grundrecht:subsidiaritaet_der_verfassungsbeschwerde

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Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

Nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten [→ Verfahrensrecht] ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.1)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, NJW-RR 2018, 404 Rn. 8 mwN
grundrecht/subsidiaritaet_der_verfassungsbeschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1