Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


grundrecht:spruchkoerper

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

grundrecht:spruchkoerper [2023/02/01 08:51] – angelegt mfreundgrundrecht:spruchkoerper [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Spruchkörper ======
  
 +Ein Spruchkörper eines [[Gericht|Gerichts]] (z.B. [[Kammer]], [[Senat]]) ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall eine Entscheidung in Form eines Urteils oder Beschlusses treffen.
 +
 +Die Gewährleistung wirkungsvollen [[:Rechtsschutz|Rechtsschutzes]] erfordert eine Überprüfung des Rechtsschutzbegehrens durch einen unabhängigen [[Spruchkörper]], der mit einer dem [[Rechtsschutzbegehren]] angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen ausgestattet ist. Dazu gehört nach der im Kern übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass die Unabhängigkeit der Entscheidenden gewährleistet ist. Erforderlich sind eine institutionelle Trennung von den Verwaltungseinheiten, über deren Rechtsakte der Spruchkörper zu judizieren hat, und die Gewährleistung sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit der Richter. Dabei können für zwischenstaatliche Einrichtungen besondere Anforderungen gelten.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Gericht]]