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grundrecht:rechtsschutz

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grundrecht:rechtsschutz [2023/07/25 08:30] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1grundrecht:rechtsschutz [2024/01/25 08:38] (aktuell) mfreund
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 ====== Rechtsschutz ====== ====== Rechtsschutz ======
  
 +Art. 19 (4) GG -> [[Rechtsweggarantie]] \\
 Art. 92 GG -> [[Rechtsprechende Gewalt]] \\ Art. 92 GG -> [[Rechtsprechende Gewalt]] \\
 Art. 97 (1) GG -> [[Unabhängigkeit der Richter]] \\ Art. 97 (1) GG -> [[Unabhängigkeit der Richter]] \\
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 -> [[Garantie effektiven Rechtsschutzes]] \\ -> [[Garantie effektiven Rechtsschutzes]] \\
 -> [[Privatrecht:Gewerblicher Rechtsschutz]] \\ -> [[Privatrecht:Gewerblicher Rechtsschutz]] \\
 +
 +Der [[Verfahrensrecht:Rechtsweg]] ist der Zugang zur [[Verfahrensrecht:staatliche Gerichtsbarkeit|staatlichen Gerichtsbarkeit]], bei der [[:Rechtsschutz]] beantragt werden kann.
  
 Die Gewährleistung wirkungsvollen [[:Rechtsschutz|Rechtsschutzes]] erfordert eine Überprüfung des [[Verfahrensrecht:Rechtsschutzbegehren|Rechtsschutzbegehrens]] durch einen unabhängigen [[Spruchkörper]], der mit einer dem Rechtsschutzbegehren angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen ausgestattet ist. [Art. 97 (1) GG -> [[Unabhängigkeit der Richter]]] Die Gewährleistung wirkungsvollen [[:Rechtsschutz|Rechtsschutzes]] erfordert eine Überprüfung des [[Verfahrensrecht:Rechtsschutzbegehren|Rechtsschutzbegehrens]] durch einen unabhängigen [[Spruchkörper]], der mit einer dem Rechtsschutzbegehren angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen ausgestattet ist. [Art. 97 (1) GG -> [[Unabhängigkeit der Richter]]]
grundrecht/rechtsschutz.1690273820.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1