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grundrecht:recht_am_eigenen_bild

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 +====== Recht am eigenen Bild ======
  
 +§§ 22, 23 KUG -> [[Privatrecht:Recht am eigenen Bild]] \\
 +
 +Das [[Privatrecht:Recht am eigenen Bild]] [vgl. §§ 22, 23 KUG] ist eine besondere Ausprägung des [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrechts]].((BGH, Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 13/06))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Allgemeines Persönlichkeitsrecht]]