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grundrecht:grenzen_kommunaler_oeffentlichkeitsarbeit

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Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit

Die Kompetenz zur Information der Bürgerinnen und Bürger erlaubt Kommunen nicht jegliche pressemäßige Äußerung, die irgendeinen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweist.1)

Die innere Grenze wird durch den erforderlichen Bezug zur Gemeinde und ihren Aufgaben gesetzt. Kommunale Öffentlichkeitsarbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat.2)

Ihre äußere Grenze finden kommunale Publikationen in der institutionellen Garantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.3)

Die dargestellten Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit verbieten auch bei einer vermeintlich unzureichenden Versorgung mit Informationen über das örtliche Geschehen durch die private Presse, eine solche angeblich vorhandene Informationslücke durch eine eigene, von amtlichen Bezügen losgelöste Informationstätigkeit zu schließen.4)

Eine Einflussnahme des Staates auf den Meinungsmarkt könnte mit dem Institut der freien Presse überhaupt nur vereinbar sein, wenn sie wegen der Konkurrenz mit der Fülle der vom Staat unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften am Bild der freien Presse substantiell nichts änderte. Ob und inwieweit dies bei kommunalen Online-Publikationen - im Unterschied zum Markt der klassischen lokalen (Print-)Presse - aufgrund der Informationsfülle im Internet der Fall ist, bedarf der Feststellung im Einzelfall.5)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 31] - dortmund.de, mwN
2)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 32] - dortmund.de, mwN
3)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 33 f.] - dortmund.de, mwN
4)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. Beater, WRP 2022, 1202 Rn. 24 f.; aA Katz, DÖV 2019, 261, 267; Leeb/Waldhauser, AnwZert ITR 8/2019 Anm. 2; Jung, Das kommunale Amtsblatt - Inhalt, Ausgestaltung, Präsentation, 2021, S. 129 f.; Schwarz/Dorsch, NVwZ 2022, 1329, 1332; vgl. auch Buhren, LKV 2001, 303, 305
5)
BGH, Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21 - muenchen.de; m.V.a. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 39] - dortmund.de, mwN
grundrecht/grenzen_kommunaler_oeffentlichkeitsarbeit.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/26 07:43 von mfreund