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grundrecht:gesetzesmaterialien

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grundrecht:gesetzesmaterialien [2023/02/01 08:43] – angelegt mfreundgrundrecht:gesetzesmaterialien [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +===== Gesetzesmaterialien ======
  
 +Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den [[Gesetzesmaterialien]] eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu.((BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II))
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 +In Betracht zu ziehen sind hier die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 Satz 2 GG -> [[Grundrecht:Gesetzesvorlagen der Bundesregierung]]) und Bundesregierung (Art. 76 Abs. 3 Satz 2 GG-> [[Grundrecht:Gesetzesvorlagen des Bundesrats]]) und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse. In solchen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen.((BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II; m.V.a. BVerfGE 149, 126 Rn. 74 mwN))
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Gesetz]]