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grundrecht:gebot_effektiven_rechtsschutzes

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Gebot effektiven Rechtsschutzes

Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren.1)

1)
BGH, Beschluss vom 9. April 2026 – I ZB 80/25
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