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grundrecht:bundesverfassungsgericht

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 +====== Bundesverfassungsgericht ======
  
 +-> [[Kontrollbefugnis des Bundesverfassungsgerichts]]
 +
 +Das Bundesverfassungsgericht übt seine Gerichtsbarkeit über die
 +Anwendbarkeit von abgeleitetem Unionsrecht in Deutschland, das als Rechtsgrundlage
 +für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden in Anspruch genommen
 +wird, nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maß-
 +stab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union, insbesondere
 +die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, einen
 +wirksamen Schutz der Grundrechte generell gewährleistet, der dem vom
 +Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen
 +gleich zu achten ist, insbesondere den Wesensgehalt der jeweiligen
 +Grundrechte generell verbürgt.((BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14 - Störerhaftung des Access-Providers; m.V.a. BVerfGE 73, 339, 387; 102, 147, 162 ff.;
 +118, 79, 95 ff.))
 +
 +Desgleichen misst das Bundesverfassungsgericht eine innerstaatliche
 +Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, insoweit
 +nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes, als das Unionsrecht keinen
 +Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht.((BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14 - Störerhaftung des Access-Providers; m.V.a. BVerfGE 118, 79, 95 ff.))
 +
 +Das Bundesverfassungsgericht überprüft Maßnahmen nichtdeutscher Hoheitsträger nur insoweit , als sie entweder Grundlage für das Handeln deutscher Staatsorgane sind oder Reaktionspflichten deutscher Verfassungsorgane auslösen.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10 ))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Grundrecht:Grundrecht]]