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grundrecht:bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof (BGH)

Höchstrichterliche Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er wurde am 1. Oktober 1950 errichtet und hat seinen Sitz in Karlsruhe.

Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden (Richterliche Rechtsfortbildung).

Der Bundesgerichtshof überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler.

Auch wenn die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs formal nur im Einzelfall bindend sind, folgen die Instanzgerichte faktisch fast ausnahmslos seiner Rechtsauffassung. Die weitreichende Wirkung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beruht zudem darauf, dass sich – insbesondere im Bereich des Zivilrechts – die Rechtspraxis regelmäßig an ihnen orientiert. Auf eine „Entscheidung aus Karlsruhe‟ reagieren Banken und Versicherungen ebenso wie Vermieter oder Scheidungsanwälte.

siehe auch

Art. 92 GG → Rechtsprechende Gewalt

grundrecht/bundesgerichtshof.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1