Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
grundrecht:analogie_als_mittel_der_rechtsfortbildung [2023/02/01 08:44] – angelegt mfreund | grundrecht:analogie_als_mittel_der_rechtsfortbildung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Analogie als Mittel der Rechtsfortbildung ====== | ||
+ | Ob eine planwidrige Lücke gegeben ist, ist vom Standpunkt der gesetzlichen Regelung aus zu beurteilen, also anhand der Regelungsabsicht des Gesetzgebers. Eine lediglich aus richterlicher oder rechtspolitischer Sicht nicht oder | ||
+ | nicht vollständig gelungene Regelung erweist sich deshalb nicht als in dem Sinne | ||
+ | planwidrig, dass eine Schließung der Regelungslücke im Wege der Analogie gerechtfertigt wäre.((BGH, | ||
+ | [juris Rn. 33] = WRP 2020, 452 - Sportwetten in Gaststätten)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Richterliche Rechtsfortbildung]] \\ | ||
+ | -> [[Privatrecht: |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de