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geschmacksmusterrecht:vermutung_der_rechtsgueltigkeit

finanzcheck24.de

Vermutung der Rechtsgültigkeit

§ 39 GeschmMG

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines Geschmacksmusters zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

siehe auch

geschmacksmusterrecht/vermutung_der_rechtsgueltigkeit.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1