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geschmacksmusterrecht:verfahren_in_geschmacksmusterstreitsachen
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Verfahren in Geschmacksmusterstreitsachen

Veraltet. Diese Seite gehört zum alten Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das zum 1. Januar 2014 in das Designgesetz (DesignG) überführt wurde („Muster“ → „Design“). Ein direktes Pendant besteht nicht; siehe die DesignG-Übersicht.

§ 52 GeschmMG → Geschmacksmusterstreitsachen
§ 53 GeschmMG → Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54 GeschmMG → Streitwertbegünstigung

siehe auch

GeschmMG → Geschmacksmustergesetz

geschmacksmusterrecht/verfahren_in_geschmacksmusterstreitsachen.txt · Zuletzt geändert: von migration

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