Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:fuehrung_des_registers_und_eintragung

finanzcheck24.de

Führung des Registers und Eintragung

§ 19 (1) GeschmMG

Das Register für Geschmacksmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geführt.

§ 19 (2) GeschmMG

Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt die eintragungspflichtigen Angaben des Anmelders in das Register ein, ohne dessen Berechtigung zur Anmeldung und die Richtigkeit der in der Anmeldung gemachten Angaben zu prüfen, und bestimmt, welche Warenklassen einzutragen sind.

siehe auch

geschmacksmusterrecht/fuehrung_des_registers_und_eintragung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1