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gebrauchsmusterrecht:widerspruch_gegen_den_loeschungsantrag

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 +====== Widerspruch gegen den Löschungsantrag ======
  
 +<note>
 +**§ 17 (1) GebrMG**
 +
 +Das Deutsche Patent- und Markenamt teilt dem Inhaber des Gebrauchsmusters den Antrag mit und fordert ihn auf, sich dazu innerhalb eines Monats zu erklären. Widerspricht er nicht rechtzeitig, so erfolgt die Löschung.
 +</note>
 +
 +§ 17 (2) GebrMG -> [[Mitteilung des Widerspruchs]]\\
 +§ 17 (3) GebrMG -> [[Entscheidung über den Löschungsantrag]]\\
 +§ 17 (4) GebrMG -> [[Kostenentscheidung]]
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]]