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+ | ====== Voraussetzungen des Prioritätsrechts ====== | ||
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+ | **§ 5 (2) GebrMG** | ||
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+ | Hat der Anmelder eine Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 abgegeben, so fordert ihn das Deutsche Patent- und Markenamt auf, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Aufforderung das Aktenzeichen und den Anmeldetag anzugeben und eine Abschrift der Patentanmeldung einzureichen. Eine Abschrift wird nicht angefordert, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Priorität]] |
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