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gebrauchsmusterrecht:recherche

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 +====== Recherche ======
  
 +<note>
 +**§ 7 (1) GebrMG**
 +
 +Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt auf Antrag [-> [[Rechercheantrag]]] die öffentlichen Druckschriften, die für die Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gegenstands der Gebrauchsmusteranmeldung oder des Gebrauchsmusters in Betracht zu ziehen sind (Recherche).
 +</note>
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Rechercheantrag]] \\
 +-> [[Stand der Technik]] \\